Im beweglichen Flugfunkdienst sind die nachfolgend aufgeführten Meldungen zulässig. Für die Meldungen ist die angegebene Reihenfolge für die Vorrangbehandlung maßgebend.

1. Notmeldungen

Notmeldungen sind Meldungen über Luftfahrzeuge und deren Insassen, die von schwerer und unmittelbarer Gefahr bedroht sind und sofortiger Hilfe bedürfen.

2. Dringlichkeitsmeldungen

Dringlichkeitsmeldungen sind Meldungen, die die Sicherheit eines Luftfahrzeugs, eines Wasserfahrzeugs, eines anderen Fahrzeugs oder einer Person betreffen.

3. Peilfunkmeldungen

Peilfunkmeldungen sind Meldungen zur Übermittlung von Peilwerten.

4. Flugsicherheitsmeldungen

Flugsicherheitsmeldungen sind:

  • Meldungen, die bei der Durchführung der Flugverkehrskontrolle übermittelt werden (Flugverkehrskontrollmeldungen)
  • Standortmeldungen von Luftfahrzeugen
  • Meldungen von Luftfahrzeugführern oder Luftfahrzeughaltern, die für im Flug befindliche Luftfahrzeuge von unmittelbarer Bedeutung sind.

5. Wettermeldungen

Wettermeldungen sind Meldungen zur Übermittlung von Wetterdaten.

6. Flugbetriebsmeldungen

Flugbetriebsmeldungen sind :

  • Meldungen über Änderungen in den Flugbetriebsplänen für Luftfahrzeuge
  • Meldungen über die Wartung von Luftfahrzeugen
  • Anweisungen an Beauftragte der Luftfahrzeughalter über Änderungen der Erfordernisse für Fluggäste und Besatzung, die durch unvermeidbare Abweichungen von den Flugbetriebsplänen verursacht werden, hierbei sind Einzelerfordernisse der Fluggäste und der Besatzung nicht zugelassen
  • Meldungen über außerplanmäßige Landungen,
  • Meldungen über dringend benötigte Luftfahrzeugteile und Material
  • Meldungen über den Betrieb oder die Wartung von Einrichtungen, die für die Sicherheit oder Regelmäßigkeit des Flugbetriebs wichtig sind.

7. Staatstelegramme

Staatstelegramme sind Meldungen, die von an Bord eines Luftfahrzeugs befindlichen Staatsoberhäuptern oder diesen gleichgestellten Personen übermittelt werden.


Flugbetriebsmeldungen und Staatstelegramme sind auf Frequenzen des Fluginformationsdienstes oder einer anderen von der Flugverkehrskontrolle zugewiesenen Frequenz zu übermitteln, um die Durchführung der Flugverkehrskontrolle nicht zu beeinträchtigen.