Überprüfen von Funkanlagen
Testübermittlungen müssen in folgender Form erfolgen:
a) Kennung der gerufenen Funkstelle;
b) Kennung der rufenden Funkstelle;
c) die Wörter „RADIO CHECK“;
d) die verwendete Frequenz.
Die Antwort auf eine Testübermittlung muss in folgender Form erfolgen:
a) Kennung der Funkstelle, die den Funktest anfordert;
b) Kennung der antwortenden Funkstelle;
c) Angaben zur Verständlichkeit der Funkstelle, die den Funktest anfordert.
Die Verständlichkeit des Funktests ist anhand der folgenden Skala zu bewerten:
1 = unverständlich (unreadable),
2 = zeitweise verständlich (readable now and then),
3 = schwer verständlich (readable but with difficulty),
4 = verständlich (readable),
5 = sehr gut verständlich (perfectly readable).
Flugrundfunkdienst
Der Flugrundfunkdienst wird mittels Sprechfunk durchgeführt. Er wird auf den im Luftfahrthandbuch Deutschland bzw. in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt gemachten Frequenzen zu den dort angegebenen Zeiten sowie bei Bedarf auch auf anderen Frequenzen bzw. zu anderen Sendezeiten durchgeführt.