Ein Dringlichkeitsanruf soll durch das vorzugsweise dreimalige Aussenden des Dringlichkeitssignals PAN PAN eingeleitet und auf der benutzten Frequenz übermittelt werden und soll an eine bestimmte Bodenfunkstelle gerichtet sein und muss das Rufzeichen des die Meldung absetzenden Luftfahrzeugs enthalten. Ein Dringlichkeitsanruf kann auch das eigene Luftfahrzeug betreffen.

Die dem Dringlichkeitsanruf folgende Dringlichkeitsmeldung soll folgende Angaben enthalten:

  • Art der Schwierigkeit oder Beobachtung
  • andere, für die Hilfeleistung wichtige Informationen
  • falls zutreffend, Absichten des Luftfahrzeugführers
  • falls zutreffend, Angaben über Standort, Kurs und Flughöhe.

Bei der Kommunikation in Sondersituationen / medizinischen Notfällen ist zwischen Situationen mit notwendiger Vorrangbehandlung und Fällen, bei denen (lediglich) Bodenabfertigungsprozesse betroffen sind, zu unterscheiden. Vorrangbehandlung und Mitteilungen von medizinischen Notfällen mit Vorrangbehandlung sind über Frequenz direkt mit der Bodenfunkstelle der Flugverkehrskontrollstelle zu kommunizieren.